Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) - Betrifft Ihre Website das neue Gesetz?
Das Wichtigste in Kürze zu WCAG 2.1 Level AA / WCAG 2.2 Level AA
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft.
Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – das betrifft vor allem Websites mit kommerziellen Funktionen.
Bin ich betroffen? - Schnell-Check
Sie sind wahrscheinlich betroffen, wenn Ihre Website:
- Online-Verkauf ermöglicht (Shop, E-Commerce)
- Buchungsfunktionen bietet (Termine, Reservierungen, Events)
- Kostenpflichtige Services anbietet (Abonnements, Downloads, Kurse)
- Dienstleistungen vermittelt (Beratung, Handwerker, Friseur)
- Finanzdienstleistungen anbietet (Banking, Versicherungen)
- Medieninhalte kostenpflichtig bereitstellt (Streaming, E-Learning)
Sie sind wahrscheinlich nicht betroffen, wenn Ihre Website:
- Reine Firmeninformation bietet (ohne Buchungs-/Kauffunktionen)
- Nur Kontaktdaten und Unternehmensvorstellung zeigt
- Blog oder News ohne kostenpflichtige Inhalte veröffentlicht
- Vereins- oder Hobby-Website ohne kommerzielle Aktivitäten ist
Spezielle Ausnahmen
Kleinstunternehmen-Regelung
Ausgenommen sind Unternehmen mit:
- Weniger als 10 Mitarbeitern UND
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt ODER deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft
- Wichtig: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produktverkäufe!
Zeitliche Ausnahmen Videos und Audioinhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht nachträglich barrierefrei gemacht werden
Grauzone: Wann wird's kritisch?
Diese Features können Sie BFSG-pflichtig machen:
- Terminbuchungs-Tools (auch kostenlose)
- Kontaktformulare für Angebotserstellung
- Newsletter-Anmeldung mit kostenpflichtigen Inhalten
- Produktkonfiguratoren oder Kostenrechner "Jetzt anfragen"-Buttons mit direkter Geschäftsanbahnung
Faustregel:
Sobald Ihre Website direkt zur Geschäftsanbahnung (Formulare, etc.) dient oder Transaktionen ermöglicht, greift das BFSG höchstwahrscheinlich.
